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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JAY Solution GmbH, Bahnhofstraße 14a, 6410 Telfs, Österreich, nachfolgend “die Agentur” genannt.

Stand: 30.09.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) regeln die Leistungserbringung durch die Agentur gegenüber dem Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die die Agentur mit ihren Kunden schließt.
 
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so ist dieser vor Vertragsschluss verpflichtet, auf seine Verbrauchereigenschaft hinzuweisen.
 
1.3 Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGBs. Abweichende AGBs des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
 
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig.

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens der Agentur gilt folgendes:

Die Agentur betreut die Kunden insbesondere in ihren Marketingprozessen und dabei vor allem bei der Konzeption und Umsetzung von Videoprojekten, in der Fotografie und dem Webdesign – aber auch bei der Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Werbeanzeigen, beim Design und den Werbetexten und der Nutzung von Social Media. Die Agentur setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den oben genannten Bereichen um. Die Agentur übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde.

Die Agentur behält sich das Recht vor, den Inhalt und die gestalterische Konzeption und Umsetzung des Videos zu bestimmen. Seitens der Agentur besteht keine Verbindlichkeit, auf Kundenwünsche einzugehen. Die Abnahme des Videos durch den Kunden kann nicht aufgrund von inhaltlichen oder gestalterischen Bedenken verweigert werden, es sei denn, es handelt sich um speziell schriftlich vereinbarte und überprüfbare Aspekte.

Nach Absprache mit dem Kunden übernimmt die Agentur die Produktion des Videos und dessen Veröffentlichung auf einem Videohosting-Anbieter. Das Video bleibt für einen Zeitraum von 3 Monaten online verfügbar.

Für die Erstellung von Videos in anderen Formaten oder mit Untertiteln werden zusätzliche Gebühren erhoben. Dies gilt auch für weiterführende Tätigkeiten, wie das Webdesign oder Online Marketing Kampagnen. Die Agentur agiert nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe bei Vertragsabschlüssen zwischen dem Kunden und Dritten.

2.2 Die Agentur ist verpflichtet, Ihre Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt dafür die Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Agentur beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich geschlossen werden.
 
3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden behält sich die Agentur vor, diese zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Details können der Datenschutzerklärung der Agentur entnommen werden.

4. Mitwirkungspflicht & Abnahmepflicht des Kunden

4.1 Zur Leistungserbringung ist die Agentur auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens der Agentur mitzuwirken.
 
4.2 Erfolgt die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und die Agentur leistungsbereit war. Werden an gewissen Stellen im Prozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden zur Verfügung gestellt, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben, aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann die Agentur die Daten anpassen, sofern der Kunde Änderungswünsche hat.
 
4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstleistungsrecht.
 
4.4 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens der Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
 
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen (Teil-)leistung eine Abnahme der (Teil-)leistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
 
Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen und diese gem. § 377 UGB schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
 
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
 
Ist zwischen den Parteien strittig, ob ein wesentlicher oder ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Wirtschaftskammer bestellter Sachverständiger anzuhören. In jedem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
 
4.5 Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens der Agentur an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn absagen, fällt eine pauschalierte und verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.

4.6 Sofern nicht anders schriftlich festgehalten, sind im Angebotspreis zwei Revisionsschleifen enthalten. Jede zusätzliche Revisionsschleife wird nach Aufwand mit einem Stundensatz von mindestens 65€ netto abgerechnet. Nach der Abnahme besteht kein weiteres Recht auf Revision.

4.7 Endprodukte oder Teilprodukte werden zur Abnahme oder Revision auf einer Plattform bereitgestellt. Erst mit der Einräumung eines Nutzungsrechts ist das Herunterladen des Videos erlaubt. Durch das Herunterladen erklärt der Kunde automatisch die vollständige Abnahme des Videos und verzichtet auf jegliches weiteres Recht auf Revision.

6. Zahlung & Rechnung

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.

6.2 Es gelten folgende Zahlungsziele: Bei Auftragserteilung sind 50% der Agenturvergütung fällig, wohingegen die restlichen 50% 40 Tage nach Auftragserteilung fällig sind. 

6.3 Die Zahlung erfolgt je nach Wunsch des Kunden mittels Überweisung oder per SEPA-Lastschrifteinzug. Ein entsprechendes Dokument zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird zur Verfügung gestellt. Das Mandat bleibt bis auf dessen Widerruf aufrecht.

6.4 Kommunizierte Preise verstehen sich immer als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, sofern zutreffend.

6.5 Wir weisen darauf hin, dass Reisekosten je nach Aufwand mit der Schlussrechnung verrechnet werden. Reisekosten beinhalten nur das gesetzliche Kilometergeld, Nächtigungskosten werden nicht weiterverrechnet.

7. Terminänderungen

7.1 Falls der vereinbarte Videodrehtermin abgesagt werden muss, muss dies mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Datum erfolgen. Die Absage ist schriftlich per E-Mail an die von der Agentur bereitgestellte Kontaktadresse zu senden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Absage vom Kunden oder von jener Person erfolgt, bei der das Interview gedreht werden sollte.

7.2 Wird dem Punkt 7.1 nicht nachgekommen, verpflichtet sich der Kunde, eine Mehraufwandspauschale von 450€ netto zu bezahlen. Eine Ausnahme kann nur bei höherer Gewalt gewährt werden.

7.3 Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen ist ausgeschlossen. Ebenso sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
 
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

9. Haftung

9.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden und (Mangel-)folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 
9.2 Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) Der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
 
9.3 Die Agentur haftet nicht für unvollständige oder unrichtige Datenschutzerklärungen, Cookie-Erklärungen oder -Banner, Impressen, AGB oder Cookies des Kunden, auch wenn die Agentur eine Vorlage zur Verfügung stellt. Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, welche Software und technischen Hilfsmittel eingesetzt werden und ist somit selbst verantwortlich, die eigenen Datenschutzerklärungen dahingehend anzupassen. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter folgenden Link abrufbar: https://videoeinblick.com/datenschutzerklarung/

11. Referenzwerbung

11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur zum Zweck der Eigenwerbung, den Namen und das Logo des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite, den Social-Media-Auftritten und in etwaigen Print-Ausgaben verwenden darf und damit werben kann.

12. Nutzungsrechte & Urheberrecht

12.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur verpflichtet, alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

12.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Rechte und Genehmigungen einzuholen, wenn die Aufnahmen in einem besonderen räumlichen Bereich stattfinden oder wenn auf Wunsch des Kunden bestimmte Personen, Sprecher oder Bilder eingesetzt werden. Zudem garantiert der Kunde, dass das von ihm bereitgestellte Material, wie Fotos oder Videos, entweder frei von Rechten Dritter ist oder dass die erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung im Rahmen des Hauptvertrags vorliegen, wenn die Agentur dieses Material verwenden soll.

12.3 Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

12.4 Alle in Verbindung mit den Leistungen der Agentur stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei der Agentur.

12.5 Es ist verboten, die vermittelten Inhalte oder bereitgestellten (Roh)aufnahmen anzubieten, an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten zu gewähren, ist dafür die schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Darüber hinaus ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.

12.6 Die von der Agentur erstellten Inhalte des Vertrags sind grundsätzlich ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden vorgesehen. Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Kunden lediglich einfache Nutzungsrechte übertragen.

12.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung aller gestellten Rechnungen auf den Kunden über.

12.8 Bei der Verwertung der Videos/Bilder kann die Agentur, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.

12.9 Verstöße gegen obere Punkte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
 
13.2 Soweit in diesem Text auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
 
13.3 Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.